Nutzungsvereinbarung
über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN in den Ferienwohnungen von Familie Winkler-Böhler
Jeder Nutzer ist automatisch mit der unten Aufgeführten Vereinbarung einverstanden sobald er unser zur Verfügung gestelltes W-LAN Netz nutzt!
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN.
Er gestattet dem Mieter für die Dauer
seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des
WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das
Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges
für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen,
wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruch-nahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten
oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische o
der kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte
weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum
Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der
mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe
dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig.
Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halt
en. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu
ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den
Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall
stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät
gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, über
nimmt der Vermieter keine Haftung.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber
in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen
und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.
Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten
oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind
die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei
Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
•das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung v
on sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
•keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
•die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
•keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
•das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung
nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer
rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende
Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf
für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr
zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der
Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche
Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder
droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen
Umstand hin.